Missverständnisse bei der Erstattung einer Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz sind nicht selten Grund für Verärgerung seitens der Patienten und führen zu Belastungen bis Abbrüchen des Therapieprozesses. Leider sind die Informationen, die solchen Störungen vorbeugen könnten oft nicht transparent genug dargestellt.
Sie verstecken sich im Kleingedruckten der Versicherungsverträge, oder werden gar nicht erst gesucht, weil Patienten der Unterschied zwischen psychologischen Psychotherapeuten und Heilpraktiker der Psychotherapie teilweise nicht ganz klar ist.
In diesem Artikel finden Sie alles was Sie wissen müssen, um zu prüfen inwiefern ihre Versicherung die Kosten für eine Psychotherapie nach dem HpG erstattet.
Auf einen Blick
Die einzelnen Punkte sind an dieser Stelle vereinfacht aufgelistet und werden im folgenden weiter erläutert. Bitte lesen Sie die dazugehörigen Abschnitte um sicher zu gehen.
Private Versicherungen
Die privaten Versicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz je nach Tarif. Die Tarife variieren sehr stark und müssen im Bedarfsfall unbedingt geprüft werden.
Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen die Heilpraktiker mit einschließen bieten innerhalb der Deckungssumme die einfachste und kompletteste Erstattung. Es gibt jedoch viele Fallstricke und Ausschlusskriterien.
Beihilfe
Die meisten Beihilfestellen schließen Psychotherapie durch einen Heilpraktiker aus. In wenigen Sonderfällen wird erstattet.
Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten prinzipiell keine Psychotherapie durch Heilpraktiker. Als gesetzlich Versicherter können Sie als Selbstzahler in die Praxis kommen.
Die Verantwortungen des Patienten
In einer Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz wird (unabhängig von der Erstattung durch einen Kostenträger) zwischen Patient und Therapeut privat abgerechnet. Insofern ist der Patient dafür verantwortlich sich um die Erstattung durch seine private (Zusatz)Versicherung zu kümmern. Es empfiehlt sich im Vorfeld zu erfragen, ob und wie genau die Behandlung durch den individuellen Tarif gedeckt ist.
Private Krankenversicherungen
Erstattung nach GebüH
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten gemäß der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker). Diese Aussage ist jedoch irreführend, weil sie vermuten lässt, es gäbe eine allgemein anerkannte Ordnung die dann ordnungsgemäß erstattet würde. Patienten sind oft irritiert, wenn wir sie darüber aufklären, dass Gebührenordnung seit 1985 nicht mehr aktualisiert worden ist und in der Praxis nicht mehr angewandt wird.
Trotzdem erstatten viele Versicherungen noch an dieser Liste, was dazu führt, dass die Patienten einen Teil der kosten selber tragen.
Wie groß dieser Teil ist, hängt von Tarif ab. Beispielsweise regelt der jeweilige Tarif welcher Satz der GebüH anerkannt wird. Pauschal lässt sagen, dass nach bei hochwertigen Tarifen für eine Stunde Psychotherapie nach dem HpG ungefähr 85€ übernommen werden, während die Untergrenze bei 45€ liegt. Die tatsächlichen Kosten liegen bei etwa 110€ die Stunde und die Differenz ist als Eigenanteil vom Patienten zu zahlen.
Im Falle einer Erstattung nach GebüH lohnt es sich also nachzufragen, wie viel tatsächlich gezahlt wird.
Andere Verzeichnisse
Die GebüH ist kein verbindlicher Katalog, sondern dient nur der Orientierung. Manchmal richten sich private Kranke aber auch an anderen Verzeichnissen wie dem „Hufelandverzeichnis“. Das Prinzip ist hier dasselbe, allerdings können die Beiträge in den jeweiligen Verzeichnissen stark variieren und sollten deshalb genau erfragt werden.
Pauschale Erstattungssummen
Eine andere Möglichkeit ist, dass der Tarif einen Gesamtbetrag vorsieht, der innerhalb eines Jahres für Heilpraktiker aufgewendet werden kann. In der Regel liegen diese Summen zwischen 1000€ und 4000€.
Auch hier ist es wichtig zu erfragen, ob und wenn ja, nach welchem Satz dieser Betrag an die GebüH gebunden ist. Es kann sein, dass bis zur Deckungsgrenze alle Kosten im Rahmen einer Psychotherapie nach dem HpG übernommen werden. Das würde bedeuten der Patient bekommt die gesamten Sitzungskosten solange erstattet, bis die Deckungssumme erreicht ist.
In den meisten Fällen gibt es jedoch eine Bedingung, nach der die Erstattung zusätzlich durch die GebüH oder einen anderen Höchstsatz für die einzelnen Sitzungen gedeckelt ist.
So könnten beispielsweise während eines Kalenderjahres maximal 2000€ und für eine einzelne Sitzung maximal 90€ erstatten werden. Bei einem tatsächlichen Stundensatz von 110€ pro Sitzung ergäben sich daraus 22 Sitzungen mit einem Eigenanteil von jeweils 20€.
Zusatzversicherungen
Grundsätzliches
Wenn die Hauptversicherung keine Kosten für Psychotherapie Heilpraktiker miteinschließt, besteht die Möglichkeit eine Zusatzversicherung abzuschließen. Die meisten davon erstatten nach den Höchstsätzen der GebüH in einer Spanne von maximal 1000€ pro Jahr. Die monatlichen Beiträge liegen zwischen 20€ und 40€.
Zu beachten ist, dass manche vor Abschluss eine umfassende Gesundheitsbefragung vornehmen bei der die Angabe von aktuellen psychischen Beschwerden einen zum Ausschluss führt. Dabei ist besonders relevant ob es bereits eine Vorstellung beim Arzt oder anderen Heilberuflern gab. Außerdem gibt es in der Regel eine Wartezeit von 3 Monaten innerhalb der keine Anträge zur Kostenübernahme gestellt werden können.
Empfehlung
AmbulatBest02 von der Allianz. Bei relativ einfachen Gesundheitsfragen und einem Beitrag von knapp 20€/Monat werden hier die Höchstsätze der GebüH bis zu 500€ pro Jahr übernommen.
ARAG 883 V1000 Bei relativ einfachen Gesundheitsfragen und einem Beitrag von 50€/Monat werden hier die Höchstsätze der GebüH bis zu 1100€ pro Jahr übernommen.
*Ich habe keinerlei Verbindung zu der Allianz oder anderen Versicherungsgesellschaften, sondern verstehe dies als Aufklärung im Sinne der Informations und Aufklärungspflicht des BGB.
Beihilfe
Die Mehrheit der Beihilfen übernehmen keine Kosten für Heilpraktiker. In wenigen Fällen besteh eine Übernahme nach dem Mindestsätzen der GebüH oder anderen geringfügigen Listen. Es lohnt sich trotzdem nachzufragen. Ich habe schon einige Male erlebt, dass die Beihilfe die Kosten außertariflich übernommen hat.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen keine Kosten. Sie können entweder als Selbstzahler kommen, oder eine Zusatzversicherung abschließen.
